Heilmittelverordnung für Podologische Therapie

 

Eine Heilmittelverordung für Podologische Komplexbehandlung kann jeder Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom durch seinen Diabetologen oder Hausarzt bekommen, um Folgeschäden zu verhindern.

 

Hier eine Musterverordnung für medizinische Fusspflege
(Formular Verordnung Nr. 13)

 

So sollte die Verordnung aussehen, welche Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat.

 

Mit der Fußpflege muss spätestens nach 28. Tagen ab Ausstelldatum begonnen werden.

 

Muster zum Download als PDF und zum ausdrucken


Muster für ein Privatrezept zur Fußpflege

Hier ein Beispiel wie das Privatrezept von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgestellt werden kann.
Hierauf sollte die Diagnose und die Anzahl der Behandlungen ersichtlich sein.

Dieses Rezept kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Jedoch fallen bei Übergabe dieses Privatrezeptes keine Umsatzsteuer für die Verordneten Fußpflegen an.

Muster zum Download als PDF und zum ausdrucken